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Steuerlicher Querverbund auf dem Prüfstand

11. EUROFORUM-Jahrestagung "Besteuerung der öffentlichen Hand"
18. und 19.Juni 2008, Köln

Köln/Düsseldorf, Mai 2008. Die steuerliche Verrechnung von Gewinnen
und Verlusten kommunaler Wirtschaftbetriebe untereinander ist nach
einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BHF) vom 22. August 2007 nicht
gestaltungsmissbräuchlich. Bei strukturell dauerdefizitären
Gesellschaften spricht das Urteil jedoch von einer verdeckten
Gewinnausschüttung, da die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuer
pflichtig ist. Der so genannte steuerliche Querverbund und die
Rechtsform dauerdefizitärer Betriebe als Kapitalgesellschaften stehen
mit dem Urteil zur Disposition. Experten beziffern das betroffene
Steuervolumen aus dem steuerlichen Querverbund auf jährlich 1,5
Milliarden Euro. Die Reaktion der Finanzverwaltung und der
Gesetzgebung auf das Urteil wird derzeit abgewartet.

Auf der 11. EUROFORUM-Jahrestagung "Besteuerung der öffentlichen
Hand" (18. und 19. Juni 2008, Köln) diskutieren Steuer- und
Finanzexperten aus Ministerien, Rechtsprechung und öffentlicher
Praxis über die Zukunft des kommunalen Querverbundes. Das BHF-Urteil
begründet Karin Heger (Bundesfinanzhof). Den Nichtanwendungserlass
des Bundesministeriums der Finanzen als Reaktion auf die
BHF-Rechtsprechung sowie neue gesetzliche Möglichkeiten für den
Querverbund stellt Erich Pinkos (Bundesministerium der Finanzen) vor.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Hüttemann (Rheinische
Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn) und Dr. Stephan Schauhoff (Flick
Gocke Schaumburg) diskutieren Heger und Pinkos über die Vor- und
Nachteile der steuerlichen Quersubventionierung öffentlicher
Betriebe.

Die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 für die Besteuerung
von Kommunen und öffentlichen Trägern ist ein weiteres
Schwerpunktthema der etablierten Steuerfachtagung. Die Befreiung von
der Umsatzsteuer für spezielle öffentliche Einrichtungen und die
gesetzlichen Grenzen für eine hoheitliche Bestätigung stellt Stephan
Flitzinger (Finanzministerium des Landes Rheinlad-Pfalz) vor. Die
aktuelle Rechtsprechung bei der Kapitalertragssteuer beschreibt
Harald Bott (Hessisches Ministerium der Finanzen).

Das vollständige Programm finden Sie unter:

http://www.euroforum.de/dn-steuern-oeffentlich08


Weitere Informationen:
Dr. phil. Nadja Thomas
Senior-Pressereferentin
EUROFORUM Deutschland GmbH
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf

Tel.: +49 211/96 86-33 87
Fax: +49 211/96 86-43 87
E-Mail: nadja.thomas@euroforum.com

Pressemitteilung im Internet:
www.euroforum.de/presse/steuern-oeffentlich08

Sollten Sie die Pressemitteilung oder Teile daraus übernehmen, freue
ich mich über ein Belegexemplar.

EUROFORUM Deutschland GmbH
EUROFORUM Deutschland GmbH, gegründet 1990, ist eines der führenden
Unternehmen für Konferenzen, Seminare, Jahrestagungen und
schriftliche Management-Lehrgänge. Seit 1993 ist EUROFORUM
Deutschland GmbH Exklusiv-Partner für Handelsblatt-Veranstaltungen,
seit 2003 ebenfalls Kooperationspartner für Konferenzen der
WirtschaftsWoche. 2006 haben über 1000 Veranstaltungen in über 30
Themengebieten stattgefunden. Rund 45 000 Teilnehmer besuchten im
vergangenen Jahr unsere Veranstaltungen. Der Umsatz lag 2006 bei
circa 61 Millionen Euro.


Weitere Veranstaltungen zum Thema Steuern finden Sie im Internet
unter: www.euroforum.de/steuern.htm
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