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Neues Urteil zu Schrottimmobilien: Landgericht Wiesbaden verurteilt
Aareal Bank AG |
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Hamburg, 05.06.2008. Mit Urteil vom 20.05.2008 - 8 O 18/07 - hat das
Landgericht Wiesbaden einer Klage gegen die Aareal Bank AG
stattgegeben. Die Bank muss die unverjährten Zins- und
Tilgungszahlungen von 2003 - 2007 an den Kläger zurückzahlen. Das
Urteil ist für den Anleger von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)
erstritten worden.
Der Kläger aus Frankfurt hatte im Dezember 1991 in Mettmann eine - zu
stark überteuerte - Eigentumswohnung von 58,4 qm von der Firma
Bast-Bau Betreuungs GmbH zu einem Kaufpreis von 325.350 DM erworben.
Diese hatte ein Angebot zum Abschluss eines umfassenden
Geschäftsbesorgungsvertrages nebst Vollmacht gegenüber dem Kläger
abgegeben. Die von ihr aufgrund der erteilten Vollmacht mit der
Rechtsvorgängerin der Beklagten, der der Deutsche Bau- und Bodenbank
AG, abgeschlossenen Darlehensverträge sind laut Landgericht wegen
Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gem. § 134 BGB
unwirksam. Der Hauptzweck der Geschäftsbesorgung sei vorliegend nicht
die Wahrnehmung lediglich wirtschaftlicher Interessen des Klägers im
Zusammenhang mit der Errichtung und Verwertung des angeschafften
Objektes, sondern auch dessen Vertretung im Rahmen der Finanzierung
und Belastung des Objektes. Es könne daher kein Zweifel daran
bestehen, dass auch die rechtliche Beratung in diesen Punkten ein
wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbesorgung und damit eine
Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes darstelle. Der Kläger
hatte aus Kostengründen erstinstanzlich nur die Rückzahlung von Zins-
und Tilgungsleistungen von 51.147,00 Euro geltend gemacht. Konsequenz
des Urteils ist jedoch auch, dass der Kläger wegen Unwirksamkeit der
Darlehensverträge auch das jeweilige Restsaldo nicht zurückzahlen
muss.
"Das Urteil sollte anderen Erwerbern sogenannter Schrottimmobilien
Mut machen", so Anlegeranwältin Sina Anthony von hrp, "die
Darlehensverträge mit der Bank anwaltlich auf deren rechtliche
Wirksamkeit zu überprüfen."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien, 2007/2008, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht tätig. RA.
Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören laut JUVE-Handbuch zu den
häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte
Kapitalanleger. Ab Mai 2008 führt hrp in monatlichem Turnus
Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
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