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TIA: Monitoring-Programm sichert Erhalt des AEO-Status |
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Mit TIA Z3-AEO wird der Zugang zum AEO einfacher
Die Zollbehörden sind stetig bemüht, den internationalen Warenverkehr
sicherer und schneller zu gestalten. Produktpiraterie soll ebenso
vorgebeugt werden, wie falsch deklarierter Ware. Mit dem weltweit
gültigen Zollzertifikat "Authorized Economic Operator AEO" erhält ein
Teilnehmer am Zollverfahren künftig einen Status, der ihn als
"sicheren" Lieferanten gegenüber Kunden und Lieferanten
klassifiziert. Seit Anfang des Jahres kann es beantragt werden.
Drei Stufen sieht das neue Zertifikat, das im Deutschen als
"Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZwB)" bezeichnet wird, vor. Die
"Zollrechtliche Vereinfachung (AEO C), die "Sicherheit" (AEO S) sowie
die höchste Stufe "Zollrechtliche Vereinfachung/Sicherheit (AEO F).
Mit der Erlangung dieses Zertifikates sind klare Vorteile verbunden.
Vereinfachte Zollverfahren werden leichter (und damit auch schneller)
EU-weit bewilligt. Inhaber eines AEO-Zertifikates der Stufen S oder F
müssen als Teilnehmer am elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS
weniger Datensätze angeben als anderer Zollbeteiligte. Darüber hinaus
werden die so zertifizierten Teilnehmer weniger vom Zoll
kontrolliert.
Um dieses Zertifikat zu erlangen, sind umfangreiche Fragebögen der
Zollbehörde auszufüllen. Zur Beantwortung dieser Fragen ist an vielen
Stellen umfassendes zollrechtliches Wissen notwendig. Die TIA hat
hierfür eine eigene Software entwickelt. Zu jedem Punkt in den
Formularen bietet die Software neben den rechtlichen Informationen,
Tipps und Hinweise aus der Praxis. Verknüpfungen zu den rechtlich
relevanten Texten ergänzen die angebotenen Informationen. Um den
Kunden zollrechtliche Sicherheit zu gewährleisten, ist die TIA eine
Kooperation mit Dr. Ulrich Möllenhoff eingegangen. Die Kanzlei des
Münsteraner Fachanwalts für Steuerrecht ist auf Außenwirtschaftsrecht
(Zoll- und Exportkontrolle) spezialisiert und berät Unternehmen unter
anderem darin, welche Zollverfahren für sie notwendig und welche
ökonomisch sinnvoll sind.
Nachdem der AEO-Aspirant alle Fragen, unterstützt durch die passenden
Informationen der Software, beantwortet hat, kann der AEO-Antrag
ausgedruckt werden. Die Funktionen der Software erlauben es im
Anschluss, die ermittelten Daten weiterzuverwenden und ein Auditing
System zu errichten, das überprüft, ob die Vorgaben des Zollrechts
und der Exportkontrolle im Unternehmen auch dauerhaft eingehalten
werden.
"Das Verfahren und die Erlangungen des Zertifikates sind
grundsätzlich positiv zu sehen", sagt TIA innovations-Geschäftsführer
Gerhard Stirner. "Doch muss berücksichtigt werden, dass jeder AEO
sich selbst dazu verpflichtet, jegliche Veränderungen die den Status
des AEO betreffen, umgehend zu melden." Zwar kontrolliert der Zoll
AEOs weniger. Allerdings kann die Nichteinhaltung der Vorgaben des
AEO dazu führen, dass der Status des AEO entzogen wird. Da die
Inhaber dieses Status von den Zollbehörden auch im Internet
veröffentlicht werden, würde der Entzug dieses Status einen
erheblichen Rufverlust des Unternehmens zur Folge haben. Zusätzlich
ist der Verlust des Status den Geschäftspartner, die darauf gebaut
haben, mitzuteilen. "Dies können wir verhindern".
Stirner baut mit seiner TIA Z3-AEO-Software auf ein permanentes
Monitoring: Mit dem Programm werden die AEOs angehalten, regelmäßig
das Unternehmen und seine Strukturen auf die Vorgaben des AEO hin zu
überprüfen. Zusätzlich verfügt die Software über eine Schnittstelle
zur TIA Z3 Software zur Zollabwicklung und kann so alle Zollvorgänge
wie die laufende Zollabwicklung und die notwendige Überprüfung der
Kunden, etc. protokollieren. So kann die Ordnungsgemäße
Zollabwicklung auch auf nach einer gewissen Dauer nachvollzogen
werden. "Damit schaffen wir doppelte Sicherheit."
Die TIA innovations GmbH, seit 1976 am Markt, ist ein innovativer
Softwarespezialist und -berater in den Kernbereichen Absatzprognose,
Absatzplanung, Absatzdisposition sowie Außenwirtschaft mit
effizienten Import- und Exportlösungen. Die Softwareprodukte der TIA
sind mehrfach international ausgezeichnet: "Bestnote"
Marktforschungsinstituts Rheinland, "Best in Class" Universität
Amsterdam, "Successful Practice Case" Universität St. Gallen.
Kontakt:
Gerhard Stirner
TIA innovations
Telefon: 07173 912-560
E-Mail: presse@tia.de
ecomBETZ PR
Klaus Peter Betz
Goethestraße 115
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel. 07171 92529-92
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Text und Bildmaterial stehen zum kostenlosen Download bereit unter
www.der-pressedienst.de (Ressort IT/EDV).
Weitere Infos www.tia.com Copyright © Hugin AS 2008. All rights reserved.
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