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Licht nicht nur am Ende des Tunnels |
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Neu überarbeitete Norm zu Beleuchtung in Tunneln und
Straßenunterführungen erschienen
Tunneln und Unterführungen im Straßenverkehr gilt besonderes
Augenmerk, wenn es um sicherheitstechnische Belange geht, denn sie
weisen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial auf. Allein schon die Tatsache,
dass die Lichtverhältnisse sich bei der Einfahrt in einen Tunnel
schlagartig ändern, macht eine genaue Festlegung optimaler
Gegebenheiten für diese Verkehrspassagen notwendig. Der Tunnel ist
zudem in mehrere Teile gegliedert, die sich in ihren lichttechnischen
Anforderungen unterscheiden. Eine Unterführung ist dabei im Sinne der
Norm als sehr kurzer Tunnel anzusehen.
DIN 67524-1 Beleuchtung von Straßentunneln und Unterführungen - Teil
1: Allgemeine Gütemerkmale und Richtwerte ist nun in überarbeiteter
Version erschienen. Der Unterschied zwischen einem langen und einem
kurzen Tunnel wurde genauer definiert: eine der Voraussetzungen für
einen kurzen Tunnel ist zum Beispiel, dass das Ausfahrtsportal bei
der Einfahrt bereits nahezu vollständig sichtbar sein muss. Hieraus
ergeben sich andere lichttechnische Anforderungen als bei langen
Tunneln. Die besonders helle Beleuchtung des ersten Teils eines
Tunnels erfolgt nach anderen Prinzipien als bisher und erlaubt
künftig deutlich wirtschaftlichere Beleuchtungslösungen. Neu
aufgenommen wurde die Möglichkeit der Lichtschleusenbeleuchtung, die
bei kurzen Tunneln zum Einsatz kommt und mithilfe aufgehellter
Hintergründe von Hindernissen in dunklen Tarnzonen den Gebrauch von
Leuchten minimieren kann, sowie die Beleuchtung von Einhausungen,
Galerien und Trogstrecken, für die sich unter Umständen die Nutzung
des Tageslichts als wirtschaftliche Beleuchtungslösung anbietet.
Des Weiteren wurden Anforderungen an die Notbeleuchtung festgelegt:
Bei langen Tunneln muss über die Notbeleuchtung hinaus auch eine
unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage angeschlossen werden, die
bei eventuellen Stromausfällen für ununterbrochene Beleuchtung sorgt.
Zur Orientierung bei einem Notfall (z. B. Rauchentwicklung) ist an
den Seitenwänden des Tunnels eine Orientierungsbeleuchtung zu
installieren, die im Gefahrfall von der Leitzentrale manuell
eingeschaltet werden kann. Auch zur Kennzeichnung der Notgehwege, der
Rettungswege sowie der Notausgänge sowie zur Steuerung, zum Betrieb
und zur Wartung der Anlagen finden sich in der Norm genaue Angaben.
Ob allerdings ein Tunnel überhaupt einer Beleuchtung bedarf oder
nicht, darüber macht die Norm keine Aussagen. Dies festzulegen ist
Aufgabe der zuständigen Behörde.
Ansprechpartner im DIN:
Normenausschuss Lichttechnik (FNL) im DIN
Dipl.-Ing. Soheil Moghtader
Tel. 030 2601-2034
soheil.moghtader@din.de Copyright © Hugin AS 2008. All rights reserved.
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