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Jelmoli lädt Anleihensgläubiger zu Gläubigerversammlung am 16. Januar
2009 ein |
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Corporate news- Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Jelmoli AG teilt mit, dass am 16. Januar 2009 im Credit Suisse
Forum St. Peter, Zürich, eine Versammlung der Anleihensgläubiger
stattfinden wird.
Die vorgesehene Aufteilung von Jelmoli in eine Immobilien- und eine
Investmentgesellschaft könnte dazu führen, dass die
Anleihensgläubiger laut den Anleihebedingungen die beiden
ausstehenden Anleihen mit einem Nennbetrag von CHF 175 Millionen und
CHF 200 Millionen fällig stellen könnten. Daher wird den
Anleihensgläubigern im Rahmen der Gläubigerversammlung die
Möglichkeit gegeben, darüber abzustimmen, ob gegen eine jeweilige
Erhöhung des Coupons im Falle der Durchführung der Aufteilung von
Jelmoli auf die Fälligstellung verzichtet wird. Es ist eine einfache
Mehrheit der anwesenden Anleihensgläubiger für den Verzicht
erforderlich. Weitere Details können den Inseraten in der Presse
sowie dem Deponentenschreiben entnommen werden, welches heute an die
Anleihensgläubiger versandt wurde.
Kontaktpersonen
Medien: Dr. Jörg Neef, Hirzel. Neef. Schmid. Konsulenten
Tel. +41 79 405 56 32, eMail: joerg.neef@konsulenten.ch
Internet: www.jelmoliholding.ch / www.huginonline.ch/JEL
WAP-Handy: wap.huginonline.com (Press Releases Jelmoli)
E-Mail: info@jelmoliholding.ch
Die vorliegende Medieninformation enthält zukunftsgerichtete
Aussagen, welche Absichten, Erwartungen und Prognosen über zukünftige
finanzielle, betriebliche und andere Entwicklungen und Ergebnisse zum
Ausdruck bringen. Solche Aussagen und die ihnen zugrunde liegenden
Annahmen unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Unsicherheiten und
anderer Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche
Entwicklung erheblich davon abweichen kann. Aktionäre sollten
überdies beachten, dass auch im Falle einer Zustimmung der
Generalversammlung zur Transaktion deren Vollzug ganz oder teilweise
scheitern oder sich verzögern könnte, beispielsweise infolge
Anfechtung oder wenn notwendige Bewilligungen verweigert würden. Vor
dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollten sich Leser dieser
Medieninformation nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.
Diese Medieninformation beinhaltet weder ein Angebot zum Kauf noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion, in
welcher ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unzulässig
wäre oder an eine Person, gegenüber der ein solches Angebot bzw. eine
solche Aufforderung unzulässig wäre. Die Wertpapiere wurden nicht
gemäss den Vorschriften der US-amerikanischen Wertpapiergesetze
registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten
oder verkauft werden.
--- Ende der Mitteilung ---
Jelmoli
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