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General Motors: Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vertritt Anleihegläubiger im US-Insolvenzverfahren

28.10.2009 - Im Gegensatz zum Lehman-Insolvenzverfahren gibt es beim
US-Insolvenzverfahren der ehemaligen General Motors Corp. keine
Sammelanmeldung durch die depotführenden deutschen Banken. Die
Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar nimmt deshalb die
Interessen der GM-Anleihegläubiger wahr.

Rund 100.000 Privatanleger betroffen
Als am 01.06.2009 die General Motors Corp. Insolvenz nach Chapter 11
des US-Insolvenzrechts anmelden musste, wurden die Anleihen des
Konzerns fast völlig entwertet. Der jetzt drohende Schaden ist
gewaltig: Es geht um ein Anleihenvolumen in Höhe von insgesamt US-$
26 Mrd. Rund 100.000 Kapitalanleger bangen nunmehr um ihr Erspartes.

Motors Liquidation Company
In den letzten Wochen wandten sich zunehmend Inhaber von Anleihen der
General Motors Corp. mit dem Anliegen an die Kanzlei Dr. Steinhübel &
von Buttlar, die Anleiheforderungen gegen die Motors Liquidation
Company, wie die insolvente General Motors Corp. jetzt heißt, zur
Insolvenztabelle anzumelden.

Kreditinstitute kooperieren nicht
Hintergrund dieser Anfragen ist, dass die depotführenden Banken der
GM-Anleihegläubiger keine Unterstützung bei der Forderungsanmeldung
leisten, obwohl dies im vergleichbaren Falle der Lehman-Zertifikate
in Form von Sammelanmeldungen geschieht. Bei Rückfragen von
Geschädigten verweisen die Kreditinstitute regelmäßig nur auf die
Homepage der Motors Liquidation Company.
Betroffene Anleihegläubiger fühlen sich dadurch allein gelassen. In
Anbetracht des fremdsprachigen Anmeldeformulars, welches auf
ausländischem US-Insolvenzrecht beruht, kommt bei vielen Geschädigten
eine gewisse Orientierungslosigkeit auf.

Was ist zu tun?
Viele beunruhigte Anleiheinhaber fragen sich jetzt, wie sie sich
verhalten sollen. Im US-Insolvenzverfahren der Motors Liquidation
Company ist eine veritable Insolvenzquote zu erwarten. Die
Beteiligung als Anleihegläubiger im US-Insolvenzverfahren macht
demzufolge Sinn.
Als letztmögliches Datum zur Forderungsanmeldung hat das
Insolvenzgericht in New York den 30.11.2009 (Fristablauf) bestimmt.
Wegen der Postlaufzeit sollten sich betroffene Kapitalanleger deshalb
rechtzeitig mit der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar in
Verbindung setzen.


Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart
Tel.: 0711 / 32 75 61-0, Telefax: 0711 / 32 75 61-60
www.kapitalmarktrecht.de, e-mail: kanzlei@kapitalmarktrecht.de
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel


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