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SEPA Lastschrift
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SEPA-News.de - Die Informationsstelle rund um
das Thema SEPA
Die SEPA-Lastschrift
Bislang konnte nur mit einem gewissen Aufwand nationale Lastschriften eingezogen
werden. Mit Hilfe des europaweit, einheitlichen Lastschriftverfahren wird nun
Abhilfe geschaffen.
Der Aufwand wird durch einheitliche Standards in der Abwicklung, im Datenformat
und durch eine gemeinsame Rechtsgrundlage auf eine Minimum redziert.
Das sog. SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die in Deutschland bekannte
Einzugsermächtigung. Durch dieses Mandat wird der Einziehende ermächtigt ein
entsprechendes Konto zu belasten.
Die SEPA-Lastschrift kann auch in Deutschland verwendet werden.
Generell gilt das SEPA-Mandat unbefrisetet, d.h. bis zum Widerruf durch den
Zahlungspflichtigen. Sollte nach 18 Monaten keine Folgelastschrift eingezogen
werden, muss das Mandat erneuert werden. Sollte eine unberechtigte Abbuchung
vorliegen, kann diese 8 Wochen lang zurückgegeben werden.
Wie bei der SEPA-Überweisung ist auch hier der IBAN und der BIC-Code zu
verwenden.
Zur eindeutigen Identifizierung erhält jeder Lastschrifteinreicher eine
eindeutige Mandatsnumer, die bei jedem Lastschriftmandat angegeben werden muss.
Für das neue Lastschriftverfahren ist ein einheitlicher Rechtsrahmen
erforderlich. Im April 2007 wurde bereits eine entsprechende Richtlinie
verabschiedetet, jedoch müssen die Teilnahmeländer diese bis zum November 2009
umsetzen.
Copyright © by Alle Rechte vorbehalten. Publiziert am: 2008-03-19 (5569 mal gelesen) |
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