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Unique Creditor Identifier
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UCI = Unique Creditor Identifier
Bislang gab es in Deutschland keine Identifizierungsmöglichkeiten vom
Einziehenden.
Dieses Problem wird mit dem UCI (Unique Creditor Identifier) behoben.
Dieser eindeutige Code besteht aus sechszehn Stellen und behinhaltet folgendes:
* einen zweistelligen Länderkürzel
* eine zweistellige Prüfziffer analog dem IBAN-Code
* einen dreistelligen Business Code
* einen numerischen, neunstelligen länderspezifischen Teil
Der Zahlungsempfänger (Einziehender) erhält seinen eigenen UCI bei einer
zentralen Vergabestelle. In Deutschland hat sich hierzu die Deutsche Bundesbank
bereiterklärt, als Vergabe- und auch als Verwaltungsstelle zu dienen.
Sinn und Zweck des UCI ist die Identifikation des Lastschrifteinreichers.
Copyright © by Alle Rechte vorbehalten. Publiziert am: 2008-03-19 (7197 mal gelesen) |
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