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Unterschied von SEPA-Lastschrift zu bisheriger Einzugsermächtigung
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das Thema SEPA
Unterschied von SEPA-Lastschrift zu bisheriger Einzugsermächtigung:
Die deutsche Einzugsermächtigung:
Die Einzugsermächtigung konnte bislang nur national genutzt werden, d.h. nur
innerhalb Deutschlands.
Sie haben doch bestimmt auch einmal eine Abbuchung auf Ihrem Konto gefunden, die
nicht berechtigt war. Hier haben Sie sechs Wochen lang Zeit die Lastschrift
zurückzugeben.
Der Zahlungsempfänger (Einzieher) benötigt von Ihnen die Kontonummer sowie die
Bankleitzahl. Er besitzt lediglich die unterschriebene Einzugsermächtigung
(z.B. bei Kartenterminals) und hat keine weiteren Daten von Ihnen bzw. Sie von ihm.
Hier wird auch auf eine eindeutige Identifizierungsnummer des Creditors
(Zahlungsempfänger/Enzieher) verzichtet.
Die europäische SEPA-Lastschrift:
Im Vergleich zur normalen Einzugsermöchtigung sind hier doch ein paar kleine
Änderungen vorhanden. Die Einzugsermächtigung konnte bislang nur in Deutschland
verwendet werden, die SEPA-Lastschrift ist Europaweit möglich. Auch hier haben
Sie 6 Wochen lang die Möglichkeit, die Belastung aufgrund von Widerspruch
zurückzugeben.
Für den Einzug benötigt der Creditor Ihren IBAN (International Bank Account
Number) sowie Ihren BIC (Bank Identifier Code/ internationale Kontonummer von
Ihnen). Zur eindeutigen Identifizierung wird dem Creditor (UCI) eine Nummer
mitgeteilt. Desweiteren liegen Mandatsinformationen vor.
Copyright © by Alle Rechte vorbehalten. Publiziert am: 2008-03-19 (38745 mal gelesen) |
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